Der Überblick/Wirtschaft

E-Autos sollen bis maximal 2035 von der Kfz-Steuer befreit bleiben

Die Bundesregierung verlängert den steuerlichen Kaufanreiz. Auch neu zugelassene reine Elektrofahrzeuge sollen weiterhin profitieren.

Elektroauto beim Laden als Symbol für E-Mobilität

Die Steuerbefreiung wird für neue E-Autos verlängert

Reine Elektrofahrzeuge, die zwischen 2026 und 2030 neu zugelassen werden, sollen weiterhin von der Kfz-Steuer befreit werden können. Je nach Zulassungszeitpunkt kann die Befreiung bis spätestens Ende 2035 laufen.

Damit verlängert die Bundesregierung einen bestehenden Kostenvorteil, der nicht beim Kaufpreis, sondern bei den laufenden Fahrzeugkosten ansetzt.

Für Käufer ist die Steuer nur ein Teil der Gesamtkosten

Die Kfz-Steuerbefreiung senkt die jährlichen Betriebskosten eines Elektroautos. Ob sich ein E-Auto insgesamt rechnet, hängt aber zusätzlich von Anschaffungspreis, Versicherung, Stromkosten, Fahrleistung und möglicher eigener Ladeinfrastruktur ab.

Gerade deshalb ist die Maßnahme eher ein ergänzender Anreiz als ein alleiniger Kaufgrund. Ihre Wirkung ist am größten, wenn gleichzeitig Fahrzeugpreise sinken und Laden einfacher wird.

Die Regelung soll auch den deutschen Automarkt stabilisieren

Die Verlängerung ist nicht nur Verbraucherpolitik. Sie soll auch den Absatz reiner Elektrofahrzeuge stützen, während deutsche Hersteller ihre Modellpaletten und Werke weiter auf elektrische Antriebe umstellen.

Damit verbindet die Steuerregelung private Kaufentscheidungen mit einem größeren industriellen Umbau. Wie stark sie den Absatz tatsächlich beeinflusst, wird sich erst zusammen mit Preisentwicklung und Modellangebot zeigen.

QuelleBundesregierung ↗Veröffentlicht am 21. September 2026
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